Allgemeine Geschäfts-, Miet- und Zahlungsbedingungen Ferienhaus "Lucky Castle", Flensburger Str. 21, 24960 Glücksburg

 

 

 

 

 

1.      Allgemeine Vertragsbestimmungen

 

 

 

1.1.   Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen der Ausstattungsmerkmale des Mietobjektes in Prospekten und der Webseite bleiben vorbehalten, sofern sie nicht schriftlich zugesichert sind.

 

 

 

1.2.   Buchungsanfragen sind für beide Vertragsparteien unverbindlich. 

 

 

 

1.3.   Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung des Ferienhauses vom Mieter schriftlich, per Email bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist. Die Bestätigung erfolgt ebenfalls schriftlich oder per Email. Bei kurzfristigen Buchungen (unter 7 Tagen vor Anreisetag) kann der Vertragsschluss durch entsprechende übereinstimmende Erklärung beider Vertragsparteien in Schriftform erfolgen.

 

 

 

1.4.   Mündliche Auskünfte oder Reservierungen sind für beide Seiten unverbindlich.

 

1.5.  Bei mehreren Personen als Mieter genügt für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung, wenn Sie einem Mieter zugeht. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zum Empfang von Willenserklärungen des Vermieters. Dies gilt auch für Kündigungs- und Rücktrittserklärungen. 

 

 

 

2.      Preise, Zahlungen und Fälligkeit 

 

 

 

2.1.   Es gelten die Mietpreise gemäß unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Bei den Preisangaben handelt es sich um Bruttopreise. 

 

 

 

2.2.   Der Mieter hat die Anzahlung in Höhe von 35 % des Mietpreises binnen 7 Banktagen nach Eingang der Buchungsbestätigung des Vermieters auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu zahlen. Die Restzahlung hat der Mieter spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf dieses Konto zu zahlen. Die Zahlungen finden ausschließlich per Überweisung statt. 

 

 

 

2.3.   Bei kurzfristigen Vertragsabschlüssen unter einem Monat vor Anreisetag hat der Mieter den vollen Vertragspreis unverzüglich an den Vermieter zu zahlen. 

 

 

 

2.4.   Verbrauchskosten (Strom, Heizöl und Wasser) sind nicht in der Miete enthalten, wenn nicht anders vereinbart und werden bei Abreise gesondert abgerechnet. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchung geltende Preisliste. 

 

 

 

2.5.   Mit der 2. Rate  ist eine Kaution  auf das Vermieterkonto zu zahlen. Der Restbetrag wird nach der Abreise des Mieters bei einwandfreier Rückgabe des Objektes und nach Verrechnung der Verbrauchskosten innerhalb von 14 Tagen zurücküberwiesen. 

 

 

 

2.6.   Vor Ort wird von April bis Oktober eine Kurtaxe gezahlt. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Glücksburg. Die aktuellen Beträge können auf der Homepage der Flensburger Förde eingesehen werden. 

 

 

             https://www.gluecksburg-urlaub.de/info-service/info/kurabgabe/

 

 

 Dazu bitten wir Euch, mindestens 3 Wochen vor Antritt Eurer Reise uns eine Liste mit allen Teilnehmern zuzuschicken.

 

 

 

Es wird Ihnen per E-Mail ein Link zur Verfügung gestellt, indem alle notwendigen Daten von Ihnen eingepflegt werden müssen. Die entsprechende „Ostseecard“ wird dem Mieter bei Anreise zur Verfügung gestellt

 

 

3.      Belegung des Ferienhauses

 

 

 

3.1.   Die Belegung des Ferienhauses ist nur mit der Anzahl der Personen gestattet, die im Vertrag festgelegt wurde. Unbenommen ist dabei der kurzzeitige Besuch (ohne Übernachtung) von Gästen des Mieters.

 

 

 

3.2.   Die gänzliche oder teilweise Untervermietung des Ferienhauses ist nicht gestattet.

 

 

 

3.3.   Der Mieter ist während der Mietdauer berechtigt, Fahrzeuge auf der zum Haus gehörenden Parkfläche abzustellen. Das Abstellen motorbetriebener Fahrzeuge außerhalb der dem Mieter zugewiesenen Parkfläche ist auf dem Ferienhausgelände untersagt. Camping ist auf dem Ferienhausgelände nicht gestattet. Der Mieter steht dafür ein, dass seine Gäste diese Bestimmungen einhalten.

 

 

 

 

 

4.      Ankunft und Abreise, Schlüssel

 

 

 

 

4.1.   Das Mietobjekt wird am Tag des Mietbeginns im Zeitraum von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr durch den Vermieter übergeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde.

 

 

 

4.2.   Sofern sich der Mieter verspätet, hat er dies unverzüglich dem Vermieter fernmündlich mitzuteilen. Eine spätere Übergabe des Mietobjektes außerhalb des o.g. Zeitraumes wird vom Vermieter nicht gewährleistet.

 

 

 

4.3.   Die Rückgabe des vollständig geräumten Mietobjektes und der vom Vermieter dem Mieter überlassenen Schlüssel erfolgt am vereinbarten Abreisetag zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr. Die Rückgabe zu einer anderen Uhrzeit bedarf der Vereinbarung der Vertragsparteien.

 

 

 

4.4.   Der Mieter hat bei Übergabe das Geschirr sauber, den Geschirrspüler geräumt, die Kaffeemaschine gesäubert, den Abfall entsorgt, den Außengrill und den Kamin gereinigt und das Haus aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Wird die Reinigung nicht oder ungenügend durchgeführt, kann der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten.

 

 

 

4.5.   Eine Schlüsselübergabe erfolgt per E-Mail mit einem digitalen Zugangscode, der nach Ablauf der Buchung automatisch wieder verfällt.

 

 

 

 5.      Sorgfaltspflichten des Mieters

 

 

 

5.1.   Dem Mieter steht das Recht zu, dass Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenstände und die mitvermietete Außenfläche einschließlich der ihm zugewiesenen Stellplätze allein zu nutzen.

 

 

 

5.2.   Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar mit großer Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden an der Mietsache zu ersetzen.

 

 

 

5.3.   Es ist Rücksicht auf die angrenzend wohnenden Nachbarn zu nehmen.

 

 

 

5.4.   Der Mieter ist verpflichtet, die Vorgaben der Gemeinde hinsichtlich der Mülltrennung zu beachten und einzuhalten.

 

  

 

5.5.   Das Rauchen im gesamten Ferienhaus sowie Bungalow ist grundsätzlich untersagt. Bei Verstoß gegen dieses Verbot wird eine Gebühr von EUR 350,- für die Grundreinigung erhoben. Das Rauchen auf der Terrasse ist bei geschlossener Terrassentür und bei Benutzung von Aschenbechern gestattet.

 

 

 

5.6.   Die Beherbergung von Hunden ist ausschließlich im Bungalowanbau gestattet und ist begrenzt auf 2 Hunde, die Gebühren dafür, sind unter dem Punkt Buchung --> Extras aufgeführt. Für das Entfernen des Hundekots auf dem Grundstück ist der Besitzer selbst verantwortlich. Für Beschädigungen durch den Hund kommt der Hundehalter selbst auf.

 

 

 

5.7.   Das Grillen ist nur an der dafür vorgesehenen Grillstelle erlaubt. Eine offene Flamme sowie Feuerwerkskörper sind wegen der Brandgefahr in der Nähe des Reetdachs nicht gestattet.

 

 

 

5.8.   Die Hausordnung liegt im Ordner auf dem Infoboard bei der Garderobe bereit und ist vom Mieter einzuhalten.

 

 

 

6.      Rücktritt vom Vertrag

 

 

 

6.1.   Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebliches Kündigungsdatum ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter. Der Vermieter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die sich nach der Höhe des vereinbarten Mietzinses unter Abzug des Wertes für ersparte Aufwendungen sowie durch anderweitige Vermietung des Mietobjektes ermittelt.

 

 

 

6.2.   Zwischen den Parteien wird eine Pauschalierung dieses Entschädigungsanspruches gem. 7.1 wie folgt vereinbart: 

 

         Reisende, die mindestens 120 Tage vor der Anreise stornieren, erhalten 80 % des Buchungsbetrags zurück. Wenn sie zwischen 30 und 120 Tagen vor der Anreise stornieren, erhalten sie 50 % zurück. Andernfalls erhalten sie keine Erstattung.

 

 

 

6.3.  Dem Vermieter steht das Wahlrecht zu, die Entschädigung entweder in pauschalierter Höhe oder auf Grund konkreter Berechnung seines Schadens zu verlangen. Macht der Vermieter Anspruch auf die Schadenspauschalierung geltend, ist dem Mieter der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter ein Schaden nicht oder nicht in Höhe der geltend gemachten Pauschale entstanden ist. 

 

 

 

 7.      Kündigung wegen höherer Gewalt

 

Kommt es zu Störungen im Geschäftsbetrieb aus Gründen, die nicht von der Lucky Castle GbR zu vertreten sind, die auf einem unvorhergesehenen, unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, durch die die Vertragserfüllung für den Vermieter unmöglich wird, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Lucky Castle GbR hat in diesem Fall Anspruch auf die anteilige Vergütung für den bis dahin verstrichenen Mietzeitraum. Weitergehende Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

 

   

 

8.      Verjährung/Haftungsbeschränkung

 

Alle gegen den Gast und/oder die Lucky Castle GbR gerichteten Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem in der Buchung vorgesehenen Abreisetag. Die Haftung der Lucky Castle GbR für Sach- und Vermögensschäden ist auf den dreifachen Betrag der vereinbarten Miete beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Sollte wider Erwarten Grund zu Beanstandung bestehen, ist der Mieter verpflichtet, diese an Ort und Stelle unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.

 

 

 

  9.      Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

 

 

 

10. Rechtswahl

 

    Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Flensburg.

 

 

 

Lucky Castle GbR

 

 Flensburger Str. 21

 

 24960 Glücksburg

 

Tel. +49 171 9903356